Verbraucherschutz Reisebranche: Verbesserungen für 2024 geplant

Autor: Mary Hammler - Veröffentlicht am 9. Januar 2024

Flugverspätungen, Abzocke bei Onlinebuchungen oder Probleme bei der Rückerstattung: Reisende haben immer noch viel zu häufig mit Problemen bei ihrer Reisebuchung zu kämpfen. Nun will die EU in diesem Jahr einige Reformen des Verbraucherschutzes umsetzen und damit den Reiseschutz für Urlauber aus der Europäischen Union nochmals optimieren.

Reform-Vorschläge der Europäischen Kommission

Nicht immer sind Reisebuchungen so einfach wie manche Anbieter es suggerieren. Wird dann auch noch ein Flug gestrichen, sehen sich Betroffene häufig mit Problemen konfrontiert. Wann erhalte ich mein Geld für das Ticket zurück? Wird mir ein Ersatzflug angeboten? Diese Fragen stellen sich viele. Insbesondere bei Reisebuchungen, die bei Online-Anbietern stattfinden, ist manchmal Vorsicht geboten, denn nicht immer sind die Unternehmer über die aktuellsten Meldungen der Fluggesellschaften informiert. Bis dann letztlich der gezahlte Betrag für das Flugticket erstattet wird, kann viel Zeit verstreichen. Manchmal kommt es sogar zum Streit mit dem Reiseanbieter. Bei diesen und anderen Reisethemen sollen Betroffene zukünftig schnellere und effizientere Hilfe bekommen. Hierfür hat die Europäische Kommission dem EU-Parlament mehrere Reform-Vorschläge unterbreitet, die das EU-Parlament noch im Jahr 2024 umsetzen will. Über die wichtigsten Neuerungen beim Thema Reiseschutz klärt dieser Artikel auf.

EU vereinfacht Prozess bei Rückerstattungen

Bislang war es so, dass Urlauber bei Flugannullierungen oftmals viele Formalitäten erledigen mussten, bis sie ihr Geld für das Flugticket zurückerhalten haben. Im Zuge der Stärkung der Fluggastrechte hat die EU dieses Prozedere nun erheblich vereinfacht. Im Allgemeinen müssen sich Urlauber im Falle einer Flugstreichung keine Gedanken um ihr Geld machen, denn sie haben grundsätzlich ein Recht auf Entschädigung seitens der Airline. Eine Ausnahme bilden außergewöhnliche Umstände, wie etwa Streiks oder Unwetter.

Zukünftig will die EU Airlines in die Pflicht nehmen, den Betrag für das Flugticket binnen spätestens 14 Tagen zurückzuerstatten. Gleichzeitig sollen die Regelung hinsichtlich des Angebots von Gutscheinen transparenter werden. Pauschalreiseunternehmen bieten ihren Kunden bei Stornierungen häufig Gutscheine an. Diese sollen künftig eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr haben. Auch bei einer Insolvenz des Reiseanbieters sollen die Gutscheine nicht an Gültigkeit verlieren.

Tipp: Falls Sie eine Reise nach Zypern einmal von sich aus stornieren sollten, sind Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung optimal vor den Mehrkosten geschützt. Egal, ob Sie eine Pauschalreise oder Flug und Hotel einzeln gebucht haben: Umso kurzfristiger die Reise abgesagt wird, desto höher fallen die Stornogebühren aus. Aber auch bei Luxus- und Familienurlauben können die Gebühren für eine kurzfristige Reiseabsage schwer ins Gewicht fallen.

Die Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig. Ob eine Schwangerschaft, ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung: Im Leistungspaket der Reiserücktrittsversicherung sind zahlreiche Ereignisse mitversichert. Diese bedeutende Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Stornierung.

Einsatz von Schlichtungsstellen bei Streit mit Reiseunternehmen

Wer Probleme mit dem Reiseanbieter wegen einer nicht erbrachten Leistung hat, scheut sich wegen des hohen Aufwands und der Kosten oftmals vor rechtlichen Schritten. Durch die höhere Präsenz sogenannter Schlichtungsstellen sollen es Urlauber in Zukunft einfacher haben. Die Experten solcher Schlichtungsstellen sind in der Lage, die Streitigkeiten zwischen Kunde und Unternehmen kostengünstiger und schneller zu lösen. Auffindbar sind die Schlichtungsstellen über eine Abfrage-Maske der EU, über welche die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle der jeweiligen Mitgliedsländer abrufbar sind. Wer beispielsweise Ärger mit einer Airline wegen einer Flugstreichung hat, kann sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden.

Wichtige Änderung für 2024: Bislang war die Beteiligung an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für die Unternehmen freiwillig. Mit der Umsetzung des neuen Vorschlags der EU-Kommission soll das Einschalten einer Schlichtungsstelle durch den Verbraucher verbindlich werden.

Bessere Transparenz bei Flugbuchungen im Internet

Viele Reisende buchen ihren Flug nach Zypern nicht direkt bei der Airline, sondern bei sogenannten Vermittlern von Flugtickets. Diese bieten häufig günstigere Flüge an als die Airline selbst, da sie binnen Sekunden den Anbieter mit dem besten Angebot herausfiltern. Doch am Kundenservice mangelt es bisher noch bei einigen Anbietern. Auch dies will die EU in 2024 verbessern. So sollen Ticketvermittler ihre Kunden künftig besser über Verspätungen und Streichungen von Flügen informieren.

Forderung von Verbesserungen auch bei Themen Insolvenz und Handgepäck

Karolina Wojtal vom „Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland“ zeigt sich optimistisch hinsichtlich der Umsetzung einiger Reformen. Die Vorhaben der EU-Kommission und des Europaparlaments könnten tatsächlich die Rechte der Verbraucher stärken, so Wojtal.

Unzufrieden äußert sich Wojtal zum Thema Insolvenz der Fluggesellschaft. In diesem Fall seien Fluggäste weiterhin unzureichend geschützt. Wer einen Flug bei einer Airline gebucht hat, die kurz danach insolvent geht, verliert im schlimmsten Fall viel Geld, erklärt die Pressesprecherin. Auch bei den immer noch uneinheitlichen Regelungen für das Handgepäck in Flugzeugen sieht Karolina Wojtal ein fortbestehendes Problem. Hier wünscht sich die Leiterin des Fachbereichs Recht mehr Einheitlichkeit bei den Richtlinien für Umfang und Gewicht des Handgepäcks. Die derzeit unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bergen den Nachteil, dass der Fluggast überraschend bei einer anderen Airline draufzahlen muss.

Übrigens: Mit einer Reisegepäckversicherung können Sie Ihr mobiles Eigentum vor den finanziellen Folgen durch Diebstahl, Beschädigung oder Abhandenkommen schützen. Vor allem für längere Flugreisen, bei denen das Gepäck umgeladen wird, ist eine Reisegepäckversicherung zu empfehlen. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass die Koffer verspätet am Ziel-Flughafen ankommen. Was Sie dann brauchen ist ein schneller Ersatz von Kleidung, Hygieneartikeln oder wichtigen Alltagsutensilien. Die Reisegepäckversicherung schafft hier schnelle Abhilfe, indem sie für Ersatzkäufe mit einer Summe von bis zu 500 Euro aufkommt. Gleichzeitig ersetzt dieser Reiseschutz den Wert Ihres aufgegebenen Gepäcks, falls dies gänzlich verloren gehen sollte.

Mit der richtigen Reiseversicherung auch während des Urlaubs optimal geschützt

Auch während des Urlaubs kann es zu unerwarteten Ereignissen kommen, die einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Erleiden Sie während Ihrer Reise einen Unfall, kann dieser zur großen finanziellen Belastung werden. Schwere Verletzungen oder gar bleibende Schäden bis hin zur Invalidität können die Folge eines Unfalls sein. Insbesondere dann, wenn Sie als Aktivurlauber im Ausland unterwegs sind und Sie über keine private Unfallversicherung verfügen, ist eine Reiseunfallversicherung dringend zu empfehlen. Die Reiseunfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für medizinische Behandlungen und Rettungseinsätze. Ebenso sind im Leistungspaket dieses Reiseschutzes die Übernahme von Operationskosten sowie eine Auszahlungssumme bei Invalidität enthalten.



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