Grundstückskauf im türk. Norden illegal

Autor: Martina Hilberts - Veröffentlicht am 26. August 2010

Vertriebenenrechte bleiben gewahrt. Wer das Grundstück oder das Haus eines aus dem türkischen besetzten Norden vertriebenen Zyprers kauft, handelt illegal und muss die Immobilie zurückgeben und dem rechtmäßigen Eigentümer eine Entschädigung bezahlen.

In einer mir Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung bestätigte dies nun der oberste britische Berufungsgerichtshof am 19. Januar in London. In dem konkreten Fall ging es um ein Grundstück, das das britische Ehepaar Oram in Lapithos erworben hatte. Der Eigentümer Meletis Apostolides, der 1974 vor den heranrückenden Invasionstruppen fliehen musste und seitdem keinen Zugang mehr zu seinem Eigentum hatte, verklagte die Briten daraufhin vor einem zyprischen Gericht. Das Distriktgericht von Lefkosia kam zu dem Ergebnis, dass sich das Ehepaar nicht darauf berufen konnte, von den Eigentumsverhältnissen nichts gewusst zu haben. Sie hatten das Grundstück über einen türkischen Immobilienmakler erworben. Die Orams ignorierten allerdings die Entscheidung, die sie zur Rückgabe und zu einer Entschädigung verurteilte. Deshalb wurden die britischen Justizbehörden eingeschaltet, um das Urteil durchzusetzen.

Denn unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt, dass sie die Rechtsprechung ihrer Gerichte gegenseitig anerkennen.

Die langwierige gerichtliche Auseinandersetzung ist nun durch die Bestätigung durch den obersten britischen Berufungssgerichtshof zugunsten der Rechte der griechischzyprischen Flüchtlinge endgültig entschieden worden. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich. „Dies ist ein Sieg für die Gerechtigkeit, für die Menschenrechte und für die Anerkennung der Prinzipien, auf denen die Europäische Union begründet wurde“, sagte Rechtsanwalt Konstantin Kantounas, der den Flüchtling Apostolides vertreten hatte.

Die britischen Richter hatten sich in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die EUGesetzgebung berufen. Der zyprische Präsident Demetris Christofias verwies auf die politische Botschaft dieser Entscheidung: „Die türkische Seite muss verstehen, dass man die rechtmäßigen Eigentumsverhältnisse nicht ignorieren darf.“ Es sei versucht worden, durch den Verkauf und den Neubau von Immobilien in Zypern auf dem Grund und Boden der griechisch-zyprischen Flüchtlinge vollendete Tatsachen zu schaffen. Dieses Vorgehen sei nicht mit den europäischen und internationalen Rechtsnormen vereinbar, wie das Urteil des Berufungsgerichtshofes nun unterstreicht.

Gleichzeitig stellt die Entscheidung auch klar, dass Urteile der zyprischen Gerichte auch in Bezug auf die türkisch besetzten Gebiete der Insel für die gesamte Europäische Union bindend sind und vollstreckt werden können. „Die britischen Richter haben zudem bestätigt, dass nur die zyprischen Gerichtshöfe international anerkannt werden – und nicht die von den türkischen Besatzungsbehörden eingesetzten“, erklärte Rechtsanwalt Kantounas. Er betonte, in der Entscheidung sei es nicht nur um die Rechte seines Mandanten gegangen, sondern um die aller Flüchtlinge. Er hoffe, dass die Klarstellung durch die britischen Richter nicht nur den illegalen Ausverkauf der Grundstücke stoppe, sondern auch die Lösung der Zypernfrage vereinfache. Eine Lösung, die die Enteignung der Flüchtlinge bedeute, werde vor keinem europäischen Gericht Bestand haben. Apostolides selbst erklärte, dass es bei ihm vor allem darum ging, die Tatsache aufzudecken, dass viele Ausländer die politische Lage in Zypern ausnutzten, und mit wenig Geld an gute Grundstücke und Luxushäuser gekommen sind.



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