Eigentumsfrage kann nicht durch Gerichte geklärt werden

Autor: Martina Hilberts - Veröffentlicht am 26. August 2010

Aus dem besetzten Norden vertriebene griechische Zyprer, die die Türkei wegen der Verletzung ihrer Menschenrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt haben, sollen sich zuerst an die von den türkischen Behörden eingesetzte so genannte Eigentumskommission wenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ gegen seine Entscheidung vom 5. März keine Revision zu.

In früheren Urteilen hatten die Richter noch die Türkei zu hohen Strafzahlungen verurteilt. Nachdem die Zahl der anhängigen Verfahren immer weiter stieg, entschieden die Richter nun, dass die so genannte „Kommission für nicht bewegliches Eigentum“ („IPC“) die erste Anlaufstelle für Kläger sein müsse.

Der zyprische Generalstaatsanwalt Petros Klerides kritisierte die Entscheidung: „Ich verstehe nicht wie aus Unrecht – der militärischen Invasion, Besetzung und Vertreibung nun Recht entstehen kann. Die Türkei hat jetzt das Recht zu entscheiden, ob sie das Eigentum an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt oder sie entschädigt.“ Der Generalstaatsanwalt sprach von einem Urteil, bei dem die politischen Faktoren stärker als die rechtlichen berücksichtigt worden seien. Präsident Christofias betonte in seiner Reaktion, dass die Entscheidung ihn nicht davon abhalten werde, „die Rechte der Vertriebenen bei den Zypernverhandlungen weiter zu verteidigen.“ Die Eigentumsfrage und die Interessen der Vertriebenen gehörten zu den Kernfragen bei der Lösung der Zypernfrage. „Die Eigentumsfrage ist am Ende eine politische Frage, die nicht durch die Gerichte geklärt werden kann. Das habe ich auch in der Vergangenheit schon immer betont. Ich hatte auch vor den massenweise Klagen vor dem EuGH und den daraus entstehenden Folgen gewarnt.“ Auch Generalstaatsanwalt Klerides glaubt, dass rein praktische Erwägungen zu dem Urteil beigetragen haben: „Die große Zahl der Fälle, die nacheinanderhätten verhandelt werden müssen und die alle den gleichen Sachverhalt Kompensation oder Rückgabe hatten, das hat zu diesem negativen Ergebnis beigetragen.“ Der zyprische Anwalt Achilleas Demetriades, der erfolgreich Verfahren gegen die Türkei in Straßburg geführt hatte, betonte aber in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung auch durchaus sehr positive Aspekte habe: „Die Richter haben eindeutig festgestellt, dass es sich bei dem IPC um eine türkische Institution handelt und damit noch einmal bestätigt, dass es die Türkei ist, die für die Folgen der Invasion verantwortlich ist. Damit ist die Türkei nach Ansicht des Gerichtshofes auch weiter für die Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten verantwortlich. Außerdem akzeptiert die so genannte Kommission die Grundbuchbriefe der Republik Zypern und den damit verbundenen rechtlichen Status der rechtmäßigen Einwohner.“

Das käme indirekt der Anerkennung der Republik Zypern gleich, während die Türkei gleichzeitig ihre eigenen Besatzungsbehörden übergehe und damit einräume, dass diese Behörden keinen legalen Status hätten.



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